Der Wechsel von einem Anwalt zu einem Anderen in der gleichen Sache ist in Spanien schwieriger als in Deutschland. Deshalb sollte vor Erteilung eines Mandats neben einem, am besten schriftlich, zu vereinbarenden Honorar ebenfalls schriftlich festgelegt werden, dass, sollte ein Mandat entzogen werden und einer neuer Anwalt den Fall übernehmen, dieser auch bei möglicherweise strittigen Forderungen des Erstvertretenden tätig werden darf. Welche Unterschiede zwischen den Ländern bestehen erläutert Rechtsanwältin DOLORES ARROYO MASERO von der Kanzlei A R R O Y O & A S O C I A D O S Madrid/München. Die Ausführungen finden Sie in unserem Ratgeber Recht www.vsspanien.de/_rgb/ratgeberFrameset.htm oder im direkten Link www.vsspanien.com/PDF_docs/rgb2/rechtsanwaltswechsel.pdf Ihre VS Redaktion |